Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
Schutzzonen des NationalparkesMit der Ausweisung wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen gegliedert. Gebiete, die schon heute einen naturnahen Zustand aufweisen, wurden als Schutzzone I (Kernzone) ausgewiesen, alle anderen vorerst als Schutzzone II. |
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Das Logo des Nationalparks

Während die Kernzonen von wirtschaftlicher Nutzung frei bleiben, sollen in den anderen Gebieten durch naturverträgliche Wirtschaftsweisen langfristig die
natürliche Entwicklung der Landschaften gefördert oder durch besondere Pflege- und Nutzungsformen in ihrem jetzigen Zustand erhalten werden. Die Einordnung der Flächen des Nationalparkes in verschiedene Schutzzonen dient der Umsetzung der unterschiedlichen Schutzziele in den einzelnen Naturräumen. Die Ortslagen gehören nicht zum Nationalpark.

